Zum Inhalt springen

Steuerprüfungen in Spanien

Steuerprüfungen in Spanien

Sowohl die staatliche Steuerbehörde AEAT (Agencia Estatal de Administración Tributaria) als auch die Steuerbehörden der Autonomen Gemeinschaften (Agencias Tributarias Autonómicas) sind verpflichtet zu prüfen, ob die von den Steuerpflichtigen erklärten Angaben und Steuern den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Sobald ein Prüfungsverfahren eingeleitet wurde, ist es von entscheidender Bedeutung, zu kontrollieren, dass die Verwaltung bei der Prüfung sämtliche gesetzlichen Verfahrensvorschriften einhält, nur die tatsächlich erforderlichen Unterlagen anfordert und die Rechte des Steuerpflichtigen in keinem Fall verletzt werden.

Unsere Kanzlei ist auf die Verteidigung in derartigen Steuerprüfungen spezialisiert und erzielt dabei eine hohe Erfolgsquote sowie eine erhebliche Senkung der Steuerlast. Darüber hinaus bieten wir eine Zweitmeinung an: Wenn Sie bereits einen Steuerberater haben und Sie es für sinnvoll halten, arbeiten wir gerne mit ihm zusammen, um gemeinsam eine Verteidigungsstrategie zur Wahrung Ihrer Interessen zu entwickeln.

Es ist Zeit, dass wir uns kennenlernen

Kontaktieren Sie uns – wir antworten innerhalb von 24 Stunden