Steuerverwaltung für Selbstständige
Die wiederkehrenden steuerlichen Pflichten von Selbstständigen (Autónomos) bestehen in der Regel aus den sogenannten Quartalserklärungen (in manchen Fällen auch Monatserklärungen). Sie umfassen grundsätzlich die Abrechnung der IVA (spanische Mehrwertsteuer), die Vorauszahlung auf die IRPF (Einkommensteuer für natürliche Personen) sowie die Abführung einbehaltener Quellensteuern (Retenciones).
Auf Grundlage Ihrer Rechnungen, Einnahmen und Ausgaben erstellen unsere Steuerberater Ihre Quartalserklärungen und prüfen dabei für Ihren individuellen Fall alle Maßnahmen, mit denen Sie Ihre Steuerlast optimieren können.
Wenn Sie Ihre Buchhaltung lieber selbst führen möchten, können Sie uns Ihre Unterlagen zukommen lassen. Nach deren Analyse und Prüfung bereiten wir Ihre vierteljährlichen Steuererklärungen vor.
Häufige Fragen
Ich kaufe Waren bei einem italienischen Unternehmen ein und auf der Rechnung wird italienische Mehrwertsteuer ausgewiesen. Ist das korrekt? Wie kann ich sie abziehen?
Nein. Kaufen Sie als Unternehmer Waren bei einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land, muss ohne Mehrwertsteuer des Ursprungslandes fakturiert werden (innergemeinschaftliche Lieferung), sofern beide Seiten als innergemeinschaftliche Unternehmer registriert sind (ROI/VIES) und keine Fernverkaufsregelung greift.
Zuletzt aktualisiert: 25/03/2022
