Buchhaltung für Unternehmen
Jede Handelsgesellschaft in Spanien ist verpflichtet, ihre Buchhaltung gemäß dem Código de Comercio (spanisches Handelsgesetzbuch) zu führen und dabei die Vorgaben des Plan General Contable (spanischer Kontenrahmen und Rechnungslegungsstandard) sowie des BOICAC (Amtsblatt des spanischen Instituts für Rechnungslegung und Abschlussprüfung, ICAC) einzuhalten.
Dank moderner Technologien können Sie uns Ihre Unterlagen bequem elektronisch übermitteln – per E-Mail, über Cloud-Systeme oder direkt mit Ihrem Smartphone. So erfassen wir alle Ihre Belege gemäß den geltenden Vorschriften, und Sie sparen sich den Weg in unsere Kanzlei.
Da die Buchhaltung ein getreues Bild der tatsächlichen Lage Ihres Unternehmens vermittelt, können Ihnen unsere Berater auf Grundlage der Buchhaltungsdaten Informationen zu Kosten, Solvenzanalysen, Liquidität und Vermögenslage bereitstellen – als fundierte Basis für Ihre täglichen unternehmerischen Entscheidungen.
