Erklärung von Auslandsvermögen (Modelo 720)
Die Erklärung von Auslandsvermögen betrifft alle in Spanien steuerlich ansässigen Personen, unabhängig davon, ob sie die spanische Staatsangehörigkeit besitzen oder nicht. Sie sind verpflichtet, eine Erklärung über ihr im Ausland gehaltenes Vermögen abzugeben – das bekannte Modelo 720 (Informationserklärung über Vermögenswerte und Rechte im Ausland). Es gelten zwar Freigrenzen, unterhalb derer keine Erklärung abzugeben ist, sowie eine Gliederung nach Vermögensarten; dennoch ist das Ausfüllen komplex, da Detailtiefe der Angaben und Bewertung der Vermögenswerte in jedem Einzelfall spezifisch sind.
Dieses Formular hat für große Kontroversen gesorgt, da es ein unverhältnismäßiges Sanktionsverfahren vorsah und so ausgestaltet war, dass die Erklärungspflicht nie verjährte. Die Europäische Union hat daher die Änderung der umstrittensten Punkte zugunsten der Steuerpflichtigen eingefordert.
Unsere Kanzlei hat sich auf die Erstellung des Modelo 720 sowie auf die jährliche Aktualisierung der Daten spezialisiert, damit Sie stets die geltenden Vorschriften erfüllen.
