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Vermögensteuer in Spanien (Impuesto sobre el Patrimonio)

Vermögensteuer in Spanien (Impuesto sobre el Patrimonio)

Die Vermögensteuer in Spanien – das Impuesto sobre el Patrimonio – wurde infolge der Wirtschaftskrise wieder eingeführt, zunächst vorübergehend für zwei Steuerjahre. Inzwischen ist ihre Anwendung jedoch zur Normalität geworden, und sie fällt jährlich an.

Da es sich um eine an die Autonomen Gemeinschaften (Comunidades Autónomas, die spanischen Regionen) abgetretene Steuer handelt, hat zwar jede Region ihre eigenen Vergünstigungen, Ermäßigungen und Grenzwerte. Grundsätzlich besteuert sie bei in Spanien ansässigen Personen jedoch den Besitz von Vermögenswerten – etwa Immobilien und sonstige Güter, Geld, Fonds usw. –, wobei in bestimmten Fällen Schulden und Verbindlichkeiten abgezogen werden können.

Wir übernehmen für Sie die Bewertung Ihres gesamten Vermögens sowie Ihrer Verbindlichkeiten und Schulden, um festzustellen, ob Sie zur Abgabe einer Vermögensteuererklärung verpflichtet sind oder nicht – denn je nach Autonomer Gemeinschaft gilt ein steuerfreier Mindestbetrag. Sollten Sie die Erklärung abgeben müssen, bieten wir Ihnen zudem eine Steuerplanung an, um Ihre Steuerlast in den Folgejahren zu senken.

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