Kann ich als Privatperson eine Rechnung ausstellen, wenn ich mein Boot in Spanien an eine Firma verkaufe, die es per Leasing finanziert?
Geprüft von Axel Castillo · Zuletzt aktualisiert:
Häufig verlangt die kaufende Firma oder deren Bank von einem privaten Verkäufer eines Motorboots, einer Segelyacht oder eines Katamarans eine Rechnung, um das Leasing abzuwickeln. War das Boot jedoch privat genutzt, kann der Verkäufer keine Rechnung ausstellen, und es lohnt sich auch nicht, sich dafür als Selbstständiger anzumelden.
Darf eine Privatperson beim Bootsverkauf eine Rechnung ausstellen?
Nein. Nach der spanischen Rechnungsverordnung (Real Decreto 1619/2012) sind Pflicht und Möglichkeit zur Rechnungsstellung Unternehmern und Freiberuflern vorbehalten.
Verkaufen Sie das Boot als Privatperson, ist der Vorgang nicht mehrwertsteuerpflichtig (Art. 4 und 5 des spanischen Mehrwertsteuergesetzes, Ley 37/1992 del IVA). Stattdessen fällt das Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales Onerosas (ITP, spanische Verkehrsteuer auf entgeltliche Übertragungen) an, das der Käufer schuldet (Art. 7 und 8 des Texto Refundido de la Ley del ITPAJD).
Sollte man sich als Selbstständiger (autónomo) anmelden, um eine Rechnung ausstellen zu können?
Das ist nicht empfehlenswert, aus zwei Gründen:
- Es macht Sie nicht zum Unternehmer: Ein einmaliger Verkauf eines privat genutzten Gegenstands begründet keine Unternehmereigenschaft im Sinne der Mehrwertsteuer.
- Es verteuert das Geschäft und birgt Risiken: Eine Rechnung mit 21 % IVA würde die Kosten ohne Grund erhöhen und könnte vom spanischen Finanzamt (Hacienda) beanstandet werden.
So funktioniert es, wenn der Käufer per Leasing finanziert
Banken und Leasinggesellschaften finanzieren regelmäßig Käufe von Privatpersonen. Statt einer Rechnung akzeptieren sie einen von beiden Parteien unterzeichneten Kaufvertrag mit:
- den vollständigen Daten von Verkäufer und Käufer,
- der Identifikation des Bootes: Name, Registrierung, Rumpfnummer bzw. CIN und Motoren,
- dem Kaufpreis und der Zahlungsweise.
Es hilft, die Bootsunterlagen beizufügen. Verlangt die Bank es, kann der Verkäufer zusätzlich eine Zahlungsquittung (recibí) über den Betrag unterschreiben.
Beachten Sie: Beim Leasing ist in der Regel die Leasinggesellschaft selbst der formelle Käufer und nicht die Firma, die das Boot nutzt. Lassen Sie sich daher von der Bank bestätigen, auf wen der Vertrag ausgestellt werden soll.
Wer zahlt die ITP und wo?
Die ITP wird vom Käufer bei der autonomen Region seines steuerlichen Wohnsitzes erklärt, nach den Vorschriften und Steuersätzen dieser Region. Kauft eine Gesellschaft, ist deren Steuersitz maßgeblich.
Was der Verkäufer in seiner Einkommensteuer (IRPF) angeben muss
Der Verkauf führt zu einem Veräußerungsgewinn oder -verlust, der in der Steuererklärung des Verkaufsjahres anzugeben ist. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen Verkaufs- und Anschaffungspreis, wobei Letzterem die mit Kauf und Verkauf verbundenen Kosten hinzugerechnet werden. Solche Gewinne gehören zur Bemessungsgrundlage der Spareinkünfte (base imponible del ahorro).
Bewahren Sie den Kaufvertrag oder die Kaufurkunde und die Rechnungen über die Kosten auf, denn damit belegen Sie den Anschaffungswert.
Vor der Unterschrift empfiehlt es sich, den Kaufvertrag von einem Steuerberater prüfen zu lassen, damit er die Anforderungen der finanzierenden Bank erfüllt und die Besteuerung korrekt gestaltet ist.
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