Firmengründung in Spanien
Die Steuerplanung ist einer der wichtigsten Punkte, wenn Sie ein Unternehmen gründen oder eine Investition tätigen möchten. Lassen Sie sich von uns beraten – wir helfen Ihnen bei der Entscheidung, ob Sie Ihre Tätigkeit oder Investition über eine Kapitalgesellschaft (sociedad mercantil, z. B. S.L.) oder als Selbstständiger (autónomo) ausüben sollten.
Wenn Sie in den Kauf einer Immobilie investieren möchten – ganz gleich, ob Sie in Spanien Resident oder Nichtresident sind –, kann es nach Analyse des eigentlichen Ziels des Erwerbs ebenfalls sinnvoll sein, die Immobilie über eine Gesellschaft zu kaufen.
Unsere Kanzlei übernimmt sämtliche Formalitäten zur Gründung Ihres Unternehmens: die Eintragung im Registro Mercantil (spanisches Handelsregister), die Anmeldung beim Finanzamt (Hacienda / AEAT) und alles Weitere, damit Ihre Gesellschaft startklar ist, um die gewünschte Tätigkeit aufzunehmen oder die geplante Investition durchzuführen.
Häufige Fragen
Muss bei der Gründung einer spanischen SL das Mindeststammkapital von 3.000 € eingezahlt werden?
Nein, der Nachweis der Einzahlung ist nicht zwingend erforderlich. Nach Art. 62.2 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes muss die Einzahlung des Stammkapitals einer Sociedad Limitada nicht nachgewiesen werden, sofern die Gesellschafter gegenüber den Gläubigern gesamtschuldnerisch für die tatsächliche Erbringung der Einlagen haften.
Zuletzt aktualisiert: 20/03/2022
