Steuerprüfungen in Spanien
Sowohl die staatliche Steuerverwaltung – die Agencia Tributaria Estatal (AEAT, spanisches Finanzamt) – als auch die Steuerbehörden der Autonomen Gemeinschaften (Agencias Tributarias Autonómicas, regionale Steuerverwaltungen) sind verpflichtet zu kontrollieren, ob die von den Steuerpflichtigen erklärten Angaben und Steuern den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Sobald ein Prüfungsverfahren (procedimiento inspector) eingeleitet wurde, ist es von entscheidender Bedeutung zu prüfen, ob die Verwaltung bei ihrer Kontrolle alle gesetzlichen Verfahrensvorschriften einhält, nur die tatsächlich erforderlichen Unterlagen anfordert und die Rechte des Steuerpflichtigen in keinem Fall verletzt werden.
Unsere Kanzlei ist auf die Verteidigung in solchen Steuerprüfungen spezialisiert und erzielt dabei eine hohe Erfolgsquote sowie eine erhebliche Senkung der Steuerlast. Darüber hinaus bieten wir eine Zweitmeinung an: Wenn Sie bereits einen Steuerberater haben und es für sinnvoll halten, arbeiten wir gerne mit ihm zusammen, um gemeinsam eine Verteidigungsstrategie zur Wahrung Ihrer Interessen zu entwickeln.
