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Wie wird der Kauf einer neuen Yacht in Italien über eine spanische Charter-Gesellschaft besteuert?

Geprüft von Toni Faura · Zuletzt aktualisiert:

Kurz gesagt. Kauft eine spanische Gesellschaft mit USt-IdNr. ein neues Boot von einem italienischen Verkäufer, liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor. Die Rechnung erfolgt ohne italienische Mehrwertsteuer, die Gesellschaft versteuert 21 % spanische IVA selbst – abziehbar bei Charternutzung. Vorher ist die Eintragung im ROI nötig; eine Befreiung von der Zulassungssteuer ist möglich.

Kauft eine spanische Gesellschaft ein neues Boot bei einer Werft oder einem Verkäufer in einem anderen EU-Land wie Italien, entscheidet die Gestaltung des Geschäfts darüber, wie viel Mehrwertsteuer anfällt, ob sie abziehbar ist und ob Zulassungssteuer entsteht. Das sollte vor Vertragsunterzeichnung oder Anzahlung geprüft werden.

Mehrwertsteuer: innergemeinschaftlicher Erwerb

Ist die kaufende Gesellschaft in Spanien für die IVA (spanische Mehrwertsteuer) registriert, ist der Kauf eines neuen Boots von einem italienischen Lieferanten in der Regel ein innergemeinschaftlicher Erwerb. So funktioniert es:

  • Der italienische Verkäufer stellt die Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus.
  • Die spanische Gesellschaft erklärt die spanische IVA von 21 % selbst in ihrer Steuererklärung.
  • Diese IVA ist als Vorsteuer abziehbar, wenn das Boot dem Unternehmen zugeordnet wird, z. B. für Vermietung oder Charter.
  • Die Gesellschaft muss vor dem Kauf im Registro de Operadores Intracomunitarios (ROI, Register für innergemeinschaftliche Unternehmer) eingetragen sein. Ohne Eintragung kann der Lieferant die Steuerbefreiung im Ursprungsland nicht anwenden.

Fällt auf die Anzahlung Mehrwertsteuer an?

Nein. Nach Artikel 76 des spanischen Mehrwertsteuergesetzes (Ley 37/1992) löst eine Anzahlung beim innergemeinschaftlichen Erwerb keine Steuer aus. Die IVA entsteht mit der Lieferung des Boots, auch wenn ein Teil des Preises ein Jahr vorher gezahlt wurde.

Zulassungssteuer: Impuesto Especial sobre Determinados Medios de Transporte (IEDMT)

Die erste Zulassung von Sportbooten mit mehr als 8 Metern Länge in Spanien unterliegt der IEDMT. Boote, die ausschließlich zur Vermietung bestimmt sind, können befreit sein (Artikel 66 Ley 38/1992). Die Befreiung ist an Bedingungen geknüpft und erfordert eine vorherige Anerkennung durch die spanische Steuerbehörde.

Außerdem sind Flagge und Registrierung des Boots zu planen und die örtlichen Charter-Vorschriften einzuhalten.

Und wenn die Gesellschaft auch Fahrzeuge kauft?

Kauft die Gesellschaft einen gebrauchten Pkw von einem Unternehmen und ist das Auto bereits in Spanien zugelassen, gilt:

  • Der Verkauf wird mit 21 % IVA abgerechnet.
  • Es fällt keine Zulassungssteuer an, da es keine Erstzulassung in Spanien ist.
  • Die IVA auf Pkw gilt pauschal zu 50 % als abziehbar (Artikel 95.Tres Mehrwertsteuergesetz), sofern keine höhere betriebliche Nutzung nachgewiesen wird.
  • Nutzt ein Gesellschafter oder Geschäftsführer das Fahrzeug privat, wird dies als Sachbezug in seiner IRPF (spanische Einkommensteuer) versteuert (Artikel 43 Ley 35/2006).

Vor dem Kauf: Gesellschaft prüfen

Auch eine inaktive Gesellschaft hat ab Gründung Pflichten: Körperschaftsteuer (Modelo 200), Hinterlegung des Jahresabschlusses und ggf. Mehrwertsteuererklärungen. Vor einem größeren Kauf sollte man prüfen:

  • Die steuerliche Registrierung (Modelo 036).
  • Die Eintragung im ROI.
  • Ob der Gesellschaftszweck Kauf, Verkauf und Vermietung von Booten umfasst.
  • Bei ausländischer Muttergesellschaft: Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen und die Finanzierung des Kaufs.

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