Hausangestellte in Spanien
Ob für die private Nutzung oder um Ihre Immobilie in Spanien zu vermieten: Wenn Sie Hausangestellte bzw. Hauspersonal für Ihr Haus oder Ihre Wohnung beschäftigen, müssen Sie dies bei der spanischen Arbeitsbehörde melden.
Unsere Kanzlei übernimmt sämtliche erforderlichen Formalitäten, damit Ihr Beschäftigungsverhältnis ordnungsgemäß angemeldet ist. Zudem kümmern wir uns um die Abführung aller Steuern und Abgaben, die durch die Beschäftigung dieser Arbeitskräfte anfallen, sowie um die Erstellung der entsprechenden Lohnabrechnungen.
