Vermögensteuer in Spanien (Impuesto sobre el Patrimonio)
In Spanien wird eine Vermögensteuer, das sogenannte Impuesto sobre el Patrimonio, erhoben. Es handelt sich um eine jährliche Steuer, die auf Grundlage des Vermögens und der Schulden einer natürlichen Person berechnet wird.
Für Nichtresidenten – sowohl natürliche Personen als auch bestimmte juristische Personen – wird die Vermögensteuer auf Grundlage der in Spanien gehaltenen Vermögenswerte (in der Regel Immobilien) und Schulden berechnet. Jedes Doppelbesteuerungsabkommen legt dabei konkrete Besonderheiten für die Berechnung der Vermögensteuer fest.
Bei Easy Tax Advice analysieren wir Ihre persönliche Situation und prüfen, ob Sie als Nichtresident verpflichtet sind, eine Vermögensteuererklärung in Spanien abzugeben.
Häufige Fragen
Wie wird die spanische Vermögensteuer für Nichtresidenten mit Immobilien in Spanien berechnet?
Nichtresidenten sind beschränkt steuerpflichtig und zahlen nur auf in Spanien belegenes Vermögen. Immobilien werden mit dem höchsten von drei Werten angesetzt: Katasterwert, behördlich festgestellter Wert oder Kaufpreis. Abgezogen werden die für den Erwerb aufgenommenen Schulden und der Freibetrag; auf die verbleibende Bemessungsgrundlage wird ein progressiver Tarif angewendet.
Zuletzt aktualisiert: 19/10/2026
