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Jährliche Einkommensteuererklärung für Nichtresidenten in Spanien

Jährliche Einkommensteuererklärung für Nichtresidenten in Spanien

Der Besitz einer Immobilie in Spanien bringt neben der Zahlung kommunaler Abgaben wie der IBI (Grundsteuer) oder der Müllgebühren eine Reihe steuerlicher Pflichten mit sich. Für jede Immobilie, die ihrem Eigentümer zur Verfügung steht, ist eine jährliche Steuer für die Tage zu entrichten, an denen sie nicht vermietet war.

Diese Steuer ist verpflichtend, doch viele nicht in Spanien ansässige Eigentümer wissen nichts von ihr. Stellt die spanische Steuerverwaltung bei der Überprüfung der Immobilieneigentümer fest, dass keine Erklärung abgegeben wurde, setzt sie die Steuer von Amts wegen fest und verhängt zusätzlich eine Sanktion wegen Verletzung der Erklärungspflicht.

Vertrauen Sie uns die jährliche Berechnung und Zahlung dieser Steuer an – so erfüllen Sie Ihre steuerlichen Pflichten in Spanien zuverlässig und fristgerecht.

Häufige Fragen

Golden Visa und Immobilie in Spanien: Bin ich steuerlich ansässig oder kann ich weiter als Nichtresident Steuern zahlen?

Die Golden Visa oder die TIE-Karte machen Sie nicht automatisch zum steuerlich Ansässigen in Spanien. Entscheidend ist, ob Sie sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten oder hier den Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen haben. Ist das nicht der Fall, sind Sie Nichtresident. Für eine nicht vermietete Immobilie reichen Sie jährlich das Modelo 210 für die fiktive Eigennutzungsbesteuerung ein.

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Zuletzt aktualisiert: 18/10/2026

Haftungsausschluss. Diese Fragen und Antworten beruhen auf konkreten Fällen, die nicht allgemein anwendbar sein müssen. Wenn Sie eine individuelle Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an uns, denn die Antworten treffen möglicherweise nicht auf Ihren Fall zu und könnten zu einem nachteiligen oder rechtswidrigen Ergebnis führen. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Fragen und Antworten, da jede Entscheidung eine steuerliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

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