Beckham-Gesetz (Ley Beckham)
Das im Volksmund als Beckham-Gesetz (Ley Beckham) bekannte Regime ist eine steuerliche Sonderregelung innerhalb des IRPF (spanische Einkommensteuer für natürliche Personen). Es ermöglicht einer bisher nicht in Spanien ansässigen Person, die zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten nach Spanien kommt, während 6 Steuerjahren deutlich günstiger besteuert zu werden, als dies bei einem in Spanien ansässigen Steuerpflichtigen der Fall wäre.
Ziel dieses Gesetzes ist es, Fachkräfte und Talente nach Spanien zu holen. Besteuert werden während der Anwendungsdauer dieser Sonderregelung ausschließlich die Einkünfte, die der Arbeitnehmer in Spanien erzielt. Im Ausland erzielte Einkünfte werden in Spanien folglich nicht besteuert – auch wenn Sie formal in Spanien steuerlich ansässig sind.
Wenn Sie planen, zum Arbeiten nach Spanien zu kommen, beraten wir Sie gerne zu den Voraussetzungen für diese steuerliche Sonderregelung. Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von ihren Vorteilen.
