Wann beginnt und endet die Einkommensteuer-Kampagne (Campaña de la Renta) in Spanien und welche Fristen gelten für die Abgabe?
Geprüft von Toni Faura · Zuletzt aktualisiert:
Die Erklärung zur spanischen Einkommensteuer (IRPF – Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas), Modelo 100 (spanische Einkommensteuererklärung für Steuerresidenten), wird im Frühjahr des auf das Steuerjahr folgenden Jahres abgegeben. Die Erklärung für ein Jahr wird also zwischen April und Juni des Folgejahres eingereicht. Der Kalender wiederholt sich zwar mit geringen Abweichungen, doch die genauen Termine werden jedes Jahr per Ministerialverordnung festgelegt und von der spanischen Steuerbehörde (AEAT – Agencia Tributaria) vor Beginn der Kampagne veröffentlicht.
Üblicher Zeitplan der Campaña de la Renta
- Online-Abgabe (Renta WEB, elektronisches Portal oder App der AEAT): von Anfang April bis 30. Juni. Ab dem ersten Tag können Steuerentwurf (borrador) und Steuerdaten eingesehen, geändert und die Erklärung eingereicht werden.
- Telefonische Abgabe (Service „Le llamamos“): von Anfang Mai bis Ende der Kampagne, mit Terminvereinbarung. Termine können meist einige Tage vorher gebucht werden.
- Persönliche Betreuung in den Büros der AEAT und bei Kooperationsstellen: von Anfang Juni bis Ende der Kampagne, ebenfalls nur mit Termin.
- Ende der Kampagne: 30. Juni bzw. der nächste Werktag, sofern die Verordnung des jeweiligen Jahres dies vorsieht.
Zahlung per Lastschrift
Ergibt sich eine Nachzahlung und soll diese per Lastschrift eingezogen werden, endet die Frist einige Tage vor Kampagnenende, in der Regel um den 25. oder 26. Juni. Die Bank belastet den Betrag am letzten Tag der Kampagne. Danach kann die Erklärung noch bis 30. Juni abgegeben werden, die Zahlung muss aber auf anderem Weg erfolgen, z. B. mit einer NRC-Nummer der Bank oder per sofortiger Kontobelastung.
Ratenzahlung ohne Zinsen
Der zu zahlende Betrag kann zinsfrei und ohne Zuschläge in zwei Raten aufgeteilt werden:
- Erste Rate: 60 % des Betrags bei Abgabe der Erklärung innerhalb der Kampagnenfrist.
- Zweite Rate: die restlichen 40 %, üblicherweise bis zum 5. November. Sie kann per Lastschrift gezahlt werden, auch wenn die erste Rate nicht per Lastschrift beglichen wurde.
Und bei einer Steuererstattung?
Je früher die Erklärung abgegeben wird, desto schneller wird die Erstattung in der Regel bearbeitet. Die Behörde hat sechs Monate ab Ende der Abgabefrist Zeit für die Erstattung. Wird diese Frist ohne Verschulden des Steuerpflichtigen überschritten, fallen Verzugszinsen zu seinen Gunsten an.
Verspätete Abgabe
Wird die Erklärung nach dem 30. Juni ohne vorherige Aufforderung der AEAT abgegeben, gelten die Verspätungszuschläge nach Artikel 27 des spanischen Allgemeinen Steuergesetzes (Ley General Tributaria). Erfolgt die Abgabe erst nach einer Aufforderung, können Bußgelder verhängt werden. Daher sollte der Entwurf rechtzeitig geprüft und die Abgabe nicht auf die letzten Tage verschoben werden.
Wichtig für Nichtresidenten
Die Campaña de la Renta betrifft nur steuerlich in Spanien ansässige Personen. Nichtresidenten mit Immobilien oder Einkünften in Spanien reichen nicht das Modelo 100 ein, sondern das Modelo 210 (spanische Einkommensteuererklärung für Nichtresidenten), für das eigene Fristen gelten.
Passende Leistung: Einkommensteuer in Spanien (IRPF) für Steuerresidenten
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