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Kann ich als Selbstständiger (Autónomo) in Spanien meine Krankenversicherung absetzen und welche Voraussetzungen und Grenzen gelten?

Geprüft von Axel Castillo · Zuletzt aktualisiert:

Kurz gesagt. Ja. Selbstständige in der estimación directa (normale oder vereinfachte direkte Gewinnermittlung) können die Krankenversicherungsprämie als Betriebsausgabe absetzen (Art. 30.2.5 LIRPF, spanisches Einkommensteuergesetz). Begünstigt sind der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner und im Haushalt lebende Kinder unter 25 Jahren. Die Grenze liegt bei 500 € pro versicherter Person und Jahr bzw. 1.500 € bei Behinderung.

Selbstständige in Spanien (autónomos) können die Prämie ihrer privaten Krankenversicherung im Rahmen des IRPF (spanische Einkommensteuer) als Betriebsausgabe absetzen. Die Voraussetzungen sind in Artikel 30.2.5 des Gesetzes 35/2006 über die IRPF geregelt und sollten vollständig erfüllt sein, um Probleme bei einer Prüfung durch das Finanzamt (Hacienda) zu vermeiden.

Voraussetzungen für den Abzug der Krankenversicherung als Selbstständiger

  • Estimación directa. Der Gewinn muss nach der estimación directa (direkte Gewinnermittlung, normal oder vereinfacht) ermittelt werden. Bei Besteuerung nach Modulen (estimación objetiva, Pauschalbesteuerung) ist die Prämie nicht abziehbar.
  • Versicherte Personen. Abziehbar ist der Teil der Prämie, der den Selbstständigen selbst, seinen Ehepartner und im Haushalt lebende Kinder unter 25 Jahren abdeckt.
  • Jährlicher Höchstbetrag. Maximal abziehbar sind 500 € pro Jahr und versicherter Person bzw. 1.500 € bei Behinderung. Der darüber hinausgehende Betrag ist nicht absetzbar.
  • Versicherungsnehmer und Zahlung. Die Police muss auf den Selbstständigen als Versicherungsnehmer lauten und die Prämie muss von ihm bezahlt werden.
  • Art der Versicherung. Es muss sich um eine Kranken- bzw. Gesundheitsversicherung handeln. Versicherungen, die lediglich ein Tagegeld oder eine Entschädigung bei Arbeitsunfähigkeit zahlen, fallen nicht unter diesen Abzug.

Aufzubewahrende Unterlagen

Bewahren Sie die Beitragsquittung oder die Jahresbescheinigung des Versicherers mit der Aufschlüsselung der Prämie pro versicherter Person auf. So lässt sich nachweisen, dass die Grenze von 500 € pro Person korrekt angewendet und nur der Anteil der gesetzlich begünstigten Personen abgezogen wurde.

Anwendung: Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und Modelo 130

Die Prämie wird als Ausgabe bei den Einkünften aus der wirtschaftlichen Tätigkeit berücksichtigt, nicht als Abzug von der Steuerschuld. Daher kann sie nicht nur in der jährlichen Einkommensteuererklärung, sondern auch in den vierteljährlichen Vorauszahlungen des Modelo 130 (Einkommensteuer-Vorauszahlung für Selbstständige) angesetzt werden, was die laufenden Vorauszahlungen an das Finanzamt senkt.

Und die Mehrwertsteuer (IVA) auf die Krankenversicherung?

Versicherungsprämien sind von der IVA (spanische Mehrwertsteuer) befreit. Die Quittung enthält keine IVA, daher gibt es in den Quartalserklärungen keine Vorsteuer abzuziehen.

Praxisbeispiel

Eine Selbstständige in der vereinfachten estimación directa hat eine Krankenversicherung für sich, ihren Ehepartner und ihren 15-jährigen Sohn, der bei ihnen lebt. Sie könnte bis zu 1.500 € pro Jahr absetzen (500 € pro versicherter Person). Wäre die Gesamtprämie höher, wäre der übersteigende Betrag nicht abziehbar. Würde sie statt nach estimación directa nach Modulen besteuert, könnte sie hierfür nichts abziehen.

Empfehlung

Bevor Sie die Ausgabe verbuchen, prüfen Sie, ob die Police auf Ihren Namen lautet, ob die Bescheinigung des Versicherers die Prämie je versicherter Person ausweist und ob alle versicherten Personen die Voraussetzungen erfüllen. Eine professionelle Prüfung Ihrer Buchhaltung hilft, diese Ausgabe ohne Risiko zu nutzen.

Passende Leistung: Buchhaltung für Selbstständige (Autónomos) in Spanien

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