Welche Strafe droht in Spanien, wenn keine Arbeitszeiterfassung geführt wird?
Geprüft von Axel Castillo · Zuletzt aktualisiert:
Schwerer Verstoß
Die LISOS (Ley sobre Infracciones y Sanciones en el Orden Social, das spanische Gesetz über Verstöße und Sanktionen im Sozial- und Arbeitsrecht) stuft Verstöße gegen die Arbeitszeitvorschriften – darunter die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung (Art. 7.5) – als schweren Verstoß ein. Schwere Verstöße werden mit Bußgeldern von 751 bis 7.500 € geahndet (Art. 40.1.b), gestaffelt in drei Stufen:
- Mindeststufe: 751 bis 1.500 €.
- Mittlere Stufe: 1.501 bis 3.750 €.
- Höchststufe: 3.751 bis 7.500 €.
Die Stufe hängt unter anderem von der Zahl der betroffenen Mitarbeiter, von einer möglichen Wiederholung und vom entstandenen Schaden ab. Die derzeit geplanten Reformen sehen strengere Regeln vor und sollen einen Verstoß pro betroffenem Mitarbeiter zählen – Sie sollten das Thema also nicht aufschieben.
Was die Arbeitsinspektion (Inspección de Trabajo) prüft
- Ob es eine tägliche Erfassung für alle Mitarbeiter mit Beginn und Ende der Arbeitszeit gibt.
- Ob die tatsächlichen Stunden erfasst sind und nicht ein Soll-Dienstplan, der Tag für Tag kopiert wird.
- Ob die Aufzeichnungen vier Jahre aufbewahrt und sofort vorgelegt werden.
- Ob Stunden über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus als Überstunden bezahlt oder ausgeglichen werden.
Das teuerste Risiko: Überstunden
Fordert ein Mitarbeiter Überstunden ein und hat das Unternehmen keine verlässliche Zeiterfassung, kann das Gericht die vom Mitarbeiter angegebenen Stunden als richtig annehmen. Eine gute Zeiterfassung schützt das Unternehmen ebenso wie den Mitarbeiter.
So vermeiden Sie das Bußgeld
- Nutzen Sie ein System, das die tatsächliche Uhrzeit beim Ein- und Ausstempeln erfasst.
- Stempelungen dürfen nicht gelöscht werden können: Korrekturen müssen mit Urheber und Grund dokumentiert sein.
- Prüfen Sie monatlich Tage ohne oder mit unvollständigen Stempelungen.
- Laden Sie die monatliche Auswertung herunter und archivieren Sie sie.
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