Was ändert sich mit der verpflichtenden digitalen Arbeitszeiterfassung in Spanien?
Geprüft von Axel Castillo · Zuletzt aktualisiert:
Was heute schon Pflicht ist
Seit Mai 2019 müssen alle Unternehmen in Spanien täglich Beginn und Ende der Arbeitszeit jedes Mitarbeiters erfassen (registro de jornada) und die Aufzeichnungen vier Jahre aufbewahren. Das hängt nicht vom neuen Real Decreto ab: Es wird bereits verlangt und bereits sanktioniert.
Was das neue Real Decreto vorsieht
Laut dem Entwurf des spanischen Arbeitsministeriums müsste die Erfassung sein:
- Digital: Papier und von Hand ausgefüllte Tabellen wären nicht mehr zulässig.
- Zuverlässig und unveränderbar: jede Buchung mit Datum und Uhrzeit, jede Korrektur mit Angabe, wer sie vorgenommen hat und warum.
- Fernzugänglich für die Arbeitsinspektion (Inspección de Trabajo) und einsehbar für die Mitarbeiter und ihre Vertreter.
- Mit den Details jedes Arbeitstags (einschließlich Pausen, die keine Arbeitszeit sind) und vier Jahre lang aufbewahrt.
Aktueller Stand
Der Entwurf hat mehrere Phasen durchlaufen, mit einem Gutachten des Staatsrats (Consejo de Estado) im März 2026 und mehreren Verschiebungen. Stand 28. Oktober 2026 ist er weder verabschiedet noch im BOE veröffentlicht. Laut Entwurf träte er zwanzig Tage nach Veröffentlichung in Kraft – es bleibt also wenig Zeit zur Umstellung. Wir aktualisieren diese Seite, sobald er veröffentlicht ist.
So bereiten Sie sich schon jetzt vor
- Stellen Sie auf ein digitales System um, in dem Buchungen nicht gelöscht werden können.
- Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter stempeln, auch im Außendienst oder im Homeoffice.
- Prüfen Sie monatlich Tage mit unvollständigen Buchungen und korrigieren Sie sie mit Angabe des Grundes.
- Prüfen Sie, dass Sie die Erfassung jedes Monats sofort herunterladen können.
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Sollen wir Ihren Fall prüfen?
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