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Häufige Steuerfragen

Häufige Fragen

Muss bei der Gründung einer spanischen SL das Mindeststammkapital von 3.000 € eingezahlt werden?

Nein, der Nachweis der Einzahlung ist nicht zwingend erforderlich. Nach Art. 62.2 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes muss die Einzahlung des Stammkapitals einer Sociedad Limitada nicht nachgewiesen werden, sofern die Gesellschafter gegenüber den Gläubigern gesamtschuldnerisch für die tatsächliche Erbringung der Einlagen haften.

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Zuletzt aktualisiert: 20/03/2022 · Firmengründung in Spanien

Haftungsausschluss. Diese Fragen und Antworten beruhen auf konkreten Fällen, die nicht allgemein anwendbar sein müssen. Wenn Sie eine individuelle Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an uns, denn die Antworten treffen möglicherweise nicht auf Ihren Fall zu und könnten zu einem nachteiligen oder rechtswidrigen Ergebnis führen. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Fragen und Antworten, da jede Entscheidung eine steuerliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

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