Häufige Steuerfragen
Häufige Fragen
Muss bei der Gründung einer spanischen SL das Mindeststammkapital von 3.000 € eingezahlt werden?
Nein, der Nachweis der Einzahlung ist nicht zwingend erforderlich. Nach Art. 62.2 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes muss die Einzahlung des Stammkapitals einer Sociedad Limitada nicht nachgewiesen werden, sofern die Gesellschafter gegenüber den Gläubigern gesamtschuldnerisch für die tatsächliche Erbringung der Einlagen haften.
Zuletzt aktualisiert: 20/03/2022 · Firmengründung in Spanien
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